Kanzlei Gebäude in Nordhausen
Rechtsanwältin

KARIN KAMPRAD

in Nordhausen

Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Nordhausen

Ein Streit um das Erbe bedeutet meistens eine große emotionale Belastung für die Betroffenen und weist in rechtlicher Hinsicht oftmals vielerlei Unklarheiten auf. Als erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht in Nordhausen stehe ich Ihnen bei sämtlichen Erbangelegenheiten zur Seite. Bei mir steht der Mensch mit seinen persönlichen Interessen sowie Anforderungen im Fokus, weshalb ich stets eine individuelle und – soweit im Interesse des Mandanten - einvernehmliche Lösung anstrebe. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und setze mich bei rechtlichen Konflikten stets für eine konstruktive Lösung ein.

Sie haben Fragen zum Erbrecht oder möchten einen Beratungstermin in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Nordhausen vereinbaren?


Gerne können Sie über das Kontaktformular oder telefonisch Kontakt  zu meiner Kanzlei aufnehmen.

Kanzlei Kamprad ist Ihre Kanzlei in Nordhausen bezüglich Erbrecht

Sie suchen eine speziell im Erbrecht tätige Rechtsanwältin in Nordhausen, die Ihnen eine umfassende Beratung gewährleistet und Ihre Interessen zielorientiert vertritt?
Dann sind Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Kamprad genau richtig! Als erfahrene Anwältin für Erbrecht verfüge ich über ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrung, um Sie in allen Anliegen dieses konfliktreichen Rechtsgebiets fachlich zu unterstützen.

Um Fehlentscheidungen mit erheblichen finanziellen oder auch persönlichen Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich bei erbrechtlichen Angelegenheiten stets eine kompetente juristische Beratung. Denn das Erbrecht ist kompliziert und für den juristischen Laien oftmals unklar. Dies führt häufig dazu, dass Entscheidungen zur Ausschlagung oder Annahme ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht sachgerecht getroffen werden.

Auch Fristversäumnisse zur Ausschlagung oder zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft können auftreten. Ohne vorherige individuelle Beratung können juristische Fragen im Zusammenhang mit der Planung des Nachlasses nicht ausreichend geklärt werden. Lassen Sie sich daher vor Abschluss eines Grundstücksvertrages beraten, ob Sie mit dem geplanten Schritt Ihre Ziele tatsächlich erreichen bzw. keine anderweitigen Probleme auslösen. Sowohl nach Beurkundung von Notarverträgen, als auch vor allem nach dem Tod eines Erblassers können viele Weichenstellungen, die zu Lebzeiten vorgenommen worden sind, nicht mehr korrigiert werden. Gleichzeitig können Probleme auftauchen, die Sie ohne eine anwaltliche Vertretung nicht bewältigen können, so beispielsweise die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Ein im Erbrecht spezialisierter Anwalt steht Ihnen bei allen Belangen rund um Ihren Erbfall beratend und unterstützend zur Seite! In Nordhausen unterstützt Sie im diesem Rechtsgebiet Frau Rechtsanwältin Karin Kamprad.

Beratung zur Erbschaft

Leistungen im Bereich Erbrecht

Ein Erbstreit ist nicht nur emotional belastend,beeinträchtigt oftmals den familiären Zusammenhalt für lange Zeit, sondern kann unter Umständen auch zu erheblichen Kosten führen. All dies kann mit rechtzeitiger anwaltlicher Beratung häufig vermieden werden. Bei der Erarbeitung einer optimalen Lösung für Sie berücksichtige ich sowohl Ihre individuelle Situation, als auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Als Anwältin im Erbrecht in Nordhausen berate und unterstütze ich Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:

Bei folgenden Überlegungen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren:

  • Sie oder Ihr Partner haben ein Kind aus früherer Beziehung, zu dem ggf. kein Kontakt besteht. Das Thema Pflichtteilsansprüche belastet Sie und die Familie bereits seit Jahren, ohne dass eine Lösung erkennbar ist. Möglicherweise werden Grundstücksübertragungen in Erwägung gezogen. In jedem Fall ist es ratsam, insbesondere vor derartigen Entscheidungen, die Grundzüge des Pflichtteilsrechtes mit einem Anwalt in einem Beratungsgespräch zu erläutern, um allgemein belastende Fragen für alle Familienmitglieder zu klären, und unbedachte Schritte zu vermeiden.
  • Sie möchten die Höhe der Pflichtteilsansprüche von Familienangehörigen abschätzen lassen, und sich zum Verfahren der Abwicklung im Vorfeld beraten lassen? Sie möchten Pflichtteilsansprüche von Familienangehörigen zu Lebzeiten klären und wenn möglich abgelten?
  • Sie möchten nach einem Erbfall Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen, oder werden von Pflichtteilsberechtigen in Anspruch genommen?
  • Sie überlegen, ob Sie ein Testament errichten sollten und wissen nicht, ob dies erforderlich ist und wie dies ggf. formgerecht und rechtlich wirksam erfolgen kann? Sie planen als Ehepartner ein sog. Berliner Testament, und möchten sich über die Gestaltungsmöglichkeiten aufklären lassen. Es existiert ein Testament und Sie möchten dieses durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen?
  • Benötigen Sie eine Vertretung im Erbscheinsverfahren, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist? Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchte diese gern beenden. Sie sind vom Grundbuchamt mit Hinweis auf § 82 GBO aufgefordert worden, das Grundbuch zu aktualisieren, haben aber keine Erbnachweise hierfür. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht berät und unterstützt Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihren individuellen Erbfall.

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin in meiner Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Nordhausen. 

In meiner Anwaltskanzlei für Erbrecht in Nordhausen erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine zielgerichtete Strategie zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Lassen Sie sich durch eine spezialisierte Rechtsanwältin unterstützen!

Termin machen

Checkliste für das Erstgespräch im Erbrechtsfall

Meine Arbeit basiert auf präzisen Informationen meiner Mandanten. Um das Gespräch mit Ihnen so effizient wie möglich zu gestalten, benötige ich die richtigen Unterlagen. Optimal wäre es, wenn Sie zu unserem Erstgespräch folgende Unterlagen, soweit vorhanden, mitbringen:

✓ Sterbeurkunde

✓ Familienstammbuch

✓ Kopien von Testament oder Erbvertrag

✓ Erbschein oder Eröffnungsprotokoll des Testaments

✓ Grundbuchauszug über Immobilienvermögen

✓ Auflistung des wesentlichen Nachlassvermögens

✓ Korrespondenz in der Angelegenheit mit der Gegenseite oder dem Gericht

✓ Auflistung Ihrer Fragen in Stichpunkten

Testament

Erbrecht:

Erbrecht aus Sicht der Nachlassplanung

In meiner Kanzlei in Nordhausen steht zu Beginn der Beratung zur Nachlassplanung die Überlegung zur gesetzlichen Erbfolge innerhalb Ihrer Familie, die darüber entscheidet, ob überhaupt ein Testament benötigt wird. Die Beantwortung der Frage, wer von wem bei welcher Reihenfolge der Erbfälle wie erben würde, kann erhebliche Überraschungen bergen. Ist diese Frage geklärt, können Sie entscheiden, ob Sie mit Hilfe eines Testamentes hiervon abweichen möchten. In begründeten Ausnahmefällen kommt auch eine Übertragung von Teilen Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben in Betracht. Hierzu kann ich Ihnen die damit verbundenen rechtlichen Vor- und Nachteile gern erläutern. Stehen Fragen einer möglichen Rückforderung durch das Sozialamt im Raum, kann ich auch hier die Vor- und Nachteile verschiedener Strategien für Sie prüfen.

Ist ein Testament erforderlich, kann dessen Inhalt nie von vornherein pauschal festgelegt werden. Vielmehr ist Ihre ganz eigene persönliche Situation zu berücksichtigen. Auch der weitverbreitete Begriff „Berliner Testament“ umreißt lediglich die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten. Alle weiteren Anordnungen in einem Ehegattentestament sind demgegenüber so vielfältig, wie Familien und ihre Situationen unterschiedlich sind. Im Gegensatz zu einem Notar, dessen Aufgabe es ist, das Ergebnis Ihrer Überlegungen in einer Urkunde niederzulegen, ohne die Parteien eingehend zur rechtlichen Bedeutung der Anordnungen für ihre Lebenssituation aufzuklären, zeige ich Ihnen anhand Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen und Vorstellungen auf, welche Möglichkeiten der Testamentsgestaltung es gibt, damit ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Sollten steuerliche Fragen zu berücksichtigen sein, kann ich Ihnen in Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern ebenfalls eine Lösung anbieten.

Gibt es Kinder in der Familie oder auch Kinder eines einzelnen Ehepartners, die nicht erben sollen, kann ich für Sie die Höhe der Pflichtteilsansprüche ermitteln und gleichzeitig Wege aufzeigen, die Pflichtteilsansprüche der enterbten Familienangehörigen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang können durch die anwaltliche Beratung häufig einige weitverbreitete Irrtümer aufgeklärt werden. Bitte lassen Sie sich daher zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Erbrecht beraten, bevor Sie übereilte Schritte in Bezug auf Grundstücksübertragungen tun. Anderenfalls können die vermeintlichen Vorteile durch viel schwerer wiegende Nachteile bei weitem übertroffen werden. In nicht wenigen Fällen wiegen sich die Betroffenen ohne vorherige Beratung hierzu sogar in falscher Sicherheit.

Haben Sie einem Kind bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen erhebliche Vermögenswerte zukommen lassen, und möchten Sie für Ihren Erbfall absichern, dass dies auf den Erbteil angerechnet wird, kann ich gemeinsam mit Ihnen hierzu Lösungen im Rahmen der Testamentsgestaltung anbiete.

Leben Sie in einer sog. Patchworkfamilie, ist Ihnen das Konfliktpotential für den zukünftigen Erbfall in den meisten Fällen bewusst. Ich berate Sie gern, wie Sie hier mögliche Spannungen zwischen den Angehörigen mit einem Testament verhindern, und damit einen wesentlichen Grundstein für den Erhalt des Familienfriedens legen können.

Leben Sie ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, und haben Sie gemeinsam ein Haus gekauft und ein Darlehen aufgenommen, sollten Sie sich ebenfalls dringend um ein Testament bemühen, vor allem dann, wenn einer oder beide Partner keine oder minderjährige Kinder hat. Dies gilt auch, wenn Sie gemeinsame Kinder haben sollten.

Selbstverständlich berate ich Sie in  meiner Kanzlei in Nordhausen auch zu allen Fragen der Errichtung und Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, sowie einer Patientenverfügung, die die allgemeine Vorsorge für Unvorhergesehenes nicht erst im Alter, sondern bereits in jungen Jahren entsprechend abrundet.

Formulare

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
(interaktives PDF-Formular, 317 kB)

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
(PDF-Datei, 53 kB)