Kanzlei Gebäude in Nordhausen
Rechtsanwältin

KARIN KAMPRAD

in Nordhausen

Rechtsgebiete

Erbrecht

Erbrecht aus Sicht der Nachlassplanung

In meiner Kanzlei in Nordhausen steht zu Beginn der Beratung zur Nachlassplanung die Überlegung zur gesetzlichen Erbfolge innerhalb Ihrer Familie, die darüber entscheidet, ob überhaupt ein Testament benötigt wird. Die Beantwortung der Frage, wer von wem bei welcher Reihenfolge der Erbfälle wie erben würde, kann erhebliche Überraschungen bergen. Ist diese Frage geklärt, können Sie entscheiden, ob Sie mit Hilfe eines Testamentes hiervon abweichen möchten. In begründeten Ausnahmefällen kommt auch eine Übertragung von Teilen Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben in Betracht. Hierzu kann ich Ihnen die damit verbundenen rechtlichen Vor- und Nachteile gern erläutern. Stehen Fragen einer möglichen Rückforderung durch das Sozialamt im Raum, kann ich auch hier die Vor- und Nachteile verschiedener Strategien für Sie prüfen.

Ist ein Testament erforderlich, kann dessen Inhalt nie von vornherein pauschal festgelegt werden. Vielmehr ist Ihre ganz eigene persönliche Situation zu berücksichtigen. Auch der weitverbreitete Begriff „Berliner Testament“ umreißt lediglich die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten. Alle weiteren Anordnungen in einem Ehegattentestament sind demgegenüber so vielfältig, wie Familien und ihre Situationen unterschiedlich sind. Im Gegensatz zu einem Notar, dessen Aufgabe es ist, das Ergebnis Ihrer Überlegungen in einer Urkunde niederzulegen, ohne die Parteien eingehend zur rechtlichen Bedeutung der Anordnungen für ihre Lebenssituation aufzuklären, zeige ich Ihnen anhand Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen und Vorstellungen auf, welche Möglichkeiten der Testamentsgestaltung es gibt, damit ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Sollten steuerliche Fragen zu berücksichtigen sein, kann ich Ihnen in Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern ebenfalls eine Lösung anbieten.

Gibt es Kinder in der Familie oder auch Kinder eines einzelnen Ehepartners, die nicht erben sollen, kann ich für Sie die Höhe der Pflichtteilsansprüche ermitteln und gleichzeitig Wege aufzeigen, die Pflichtteilsansprüche der enterbten Familienangehörigen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang können durch die anwaltliche Beratung häufig einige weitverbreitete Irrtümer aufgeklärt werden. Bitte lassen Sie sich daher zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Erbrecht beraten, bevor Sie übereilte Schritte in Bezug auf Grundstücksübertragungen tun. Anderenfalls können die vermeintlichen Vorteile durch viel schwerer wiegende Nachteile bei weitem übertroffen werden. In nicht wenigen Fällen wiegen sich die Betroffenen ohne vorherige Beratung hierzu sogar in falscher Sicherheit.

Haben Sie einem Kind bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen erhebliche Vermögenswerte zukommen lassen, und möchten Sie für Ihren Erbfall absichern, dass dies auf den Erbteil angerechnet wird, kann ich gemeinsam mit Ihnen hierzu Lösungen im Rahmen der Testamentsgestaltung anbiete.

Leben Sie in einer sog. Patchworkfamilie, ist Ihnen das Konfliktpotential für den zukünftigen Erbfall in den meisten Fällen bewusst. Ich berate Sie gern, wie Sie hier mögliche Spannungen zwischen den Angehörigen mit einem Testament verhindern, und damit einen wesentlichen Grundstein für den Erhalt des Familienfriedens legen können.

Leben Sie ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, und haben Sie gemeinsam ein Haus gekauft und ein Darlehen aufgenommen, sollten Sie sich ebenfalls dringend um ein Testament bemühen, vor allem dann, wenn einer oder beide Partner keine oder minderjährige Kinder hat. Dies gilt auch, wenn Sie gemeinsame Kinder haben sollten.

Selbstverständlich berate ich Sie in  meiner Kanzlei in Nordhausen auch zu allen Fragen der Errichtung und Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, sowie einer Patientenverfügung, die die allgemeine Vorsorge für Unvorhergesehenes nicht erst im Alter, sondern bereits in jungen Jahren entsprechend abrundet.

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Immobilienrecht

im Vorfeld der Beurkundung, Grundbuch, Zwangsversteigerung, Grundstücksgrenzen u.v.m.

Bevor Sie einen Notarvertrag unterzeichnen, sollten Sie alle dort enthaltenen Bestimmungen gelesen und in ihrer rechtlichen Bedeutung verstanden haben, denn dies bestätigen Sie im Anschluss an den Beurkundungstermin mit Ihrer Unterschrift. Dass das für den Laien ohne gesonderte Beratung in vielen Fällen nicht möglich ist, zeigt die tägliche Praxis. Ich bin Ihnen im Vorfeld der Beurkundung eines Notarvertrages gern behilflich, dessen Inhalt zu prüfen, damit Sie auch wirklich nur das unterschreiben, was Sie vereinbaren wollten. Um Sie von vornherein vor übereilten Schritten zu bewahren, die Sie später bereuen könnten, stehe ich Ihnen bereits im Vorfeld beratend zur Seite, bevor Sie einen Notar kostenpflichtig mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes beauftragen, der dann gegebenenfalls nicht zustande kommt. In diesem Zusammenhang kläre ich mit Ihnen die Frage, ob z. B. eine lebzeitige Übertragung Ihrer Immobilie auf Ihre Kinder ein sinnvoller Weg wäre, Ihren Nachlass zu regeln, oder ob zu diesem Zweck eine gänzlich andere Maßnahme erforderlich wäre.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung einer Immobilie, stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin hier in Nordhausen mit meiner langjährigen beruflichen Erfahrung aus meiner Tätigkeit bei einem regionalen Kreditinstitut beratend zu Verfügung.

Wenn Ihnen Rechte an einer Immobilie aus einer Eintragung im Grundbuch zustehen, bin ich bei deren Durchsetzung für Sie da. Gleiches gilt für Grundstückseigentümer bei der Aufklärung und Abwehr von Ansprüchen aus eingetragenen Rechten. Das betrifft Wohnrecht, Wegerecht, Grundschuld, Hypothek, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht, Auflassungsvormerkung und alle sonstigen Eintragungen im Grundbuch. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse kann ich für Sie ebenso recherchieren, wie nicht mehr bekannte Berechtigte älterer Eintragungen oder dessen mögliche Erben ausfindig zu machen.  Wenn der Umfang der eingetragenen Rechte strittig ist, kläre ich mit Ihnen gemeinsam die Rechtslage.

Gibt es Fragen zum Verlauf der Grundstücksgrenze oder deren Feststellung, bin ich für Sie da. Sollten Sie Probleme oder Fragen in Bezug auf das Nachbarrecht haben, stehe ich Ihnen auch hier gern im Vorfeld beratend, und soweit erforderlich auch vor Gericht vertretend zur Verfügung.

Möchten Sie eine Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung erwerben, unterstütze ich Sie zu allen Fragen der Vorbereitung des Versteigerungstermins und der eigentlichen Bietstunde. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, zu welchem die Zwangsversteigerung droht oder angeordnet ist, vertrete ich Sie ebenfalls. Für auswärtige Gläubiger, insbesondere Banken und Bausparkassen übernehme ich gern vor Ort die Vertretung im Zwangsversteigerungstermin. Sind Sie gemeinsam mit anderen Personen Eigentümer eines Grundstücks und wollen Sie die Teilungsversteigerung beantragen oder ist diese von den anderen Beteiligten beantragt worden, kann ich Sie ebenfalls vertreten. 

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Formulare

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
(interaktives PDF-Formular, 317 kB)

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
(PDF-Datei, 53 kB)